Fissurenversiegelung
Was versteht man unter einer "Fissurenversiegelung" ?
Wenn Sie sich die Kauflächen Ihrer Backen- und Mahlzähne einmal im Spiegel genau anschauen, so stellen Sie fest, dass diese Flächen nicht glatt sind. Sie bestehen vielmehr aus einem System feinster Rillen und Fruchen (= Fissuren).
In diesen Nischen finden Speisereste und kariesauslösende Bakterien guten Schutz, da sie oft auch durch Zähneputzen nicht entfernt werden können, denn die Borsten der Zahnbürste sind zu dick, um an den Boden der Fissuren zu gelangen.
Daher ist Fissurenkaries die häufigste Kariesform nach dem Durchbruch der Zähne. Durch ein Verschließen der Fissuren mit einem speziellen Kunststoff - der Zahnarzt spricht hier von der "Fissurenversiegelung" - kann die Kariesanfälligkeit der Kauflächen um 70 - 90 % verringert werden.
Ob eine Fissurenversiegelung überhaupt notwendig oder sinnvoll ist muss der Zahnarzt allerdings erst prüfen. Flache Fissuren z.B. können gut gereinigt werden und müssen nicht versiegelt werden.
Manchmal muss auch zunächst eine kleine Karies minimal invasiv entfernt werden und anschließend der Defekt in die Versieglung mit einbezogen werden.
Wie funktioniert die Versiegelung ?
Nach einer sorgfältigen Reinigung der Zahnoberfläche schützt der Zahnarzt zunächst den Zahn durch eine Trockenlegung vor Speichel. Anschließend wird die Fissur und ihre unmittelbare Umgebung mit einer schwachen Säure vorbehnadelt. "Anätzen" nennt der Zahnarzt diesen Vorgang. Hierdurch entsteht eine leicht raue Oberfläche, an der das Versiegelungsmaterial besser haftet. Nach sorgfältigem Absprühen mit Wasser und anschließendem Trocknen ist der Zahnschmelz für die Versiegelung vorbereitet. Nun wird das Versiegelungsmittel, eine dünnflüssige Kunststoffmasse, mit einer biegsamen Spritze direkt in den Fissurenraum gefüllt und durch Lichteinwirkung (UV-Licht) gehärtet. Der ausgehärtete Versiegler deckt die Fissuren vollständig ab.
Die Kauflächen Ihrer Zähne sind nun für mehrere Jahre vor Karies geschützt. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Unversehrtheit Ihrer Versiegelung regelmäßig bei den Prophylaxe-Untersuchungen bei Ihrem Zahnarzt kontollieren lassen.
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